UNSERE AGB's

Artikel 1 : Anwendbarkeit

1-1 allein die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind verbindlich und nicht die allgemeinen Vertragsbedingungen unseres Vertragspartners.

1-2 Die Vertragssonderbedingungen auf der Vorderseite gelten vorrangig im Vergleich zu den gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1-3 Die eventuelle Nichtigkeit der einen oder anderen Klausel der gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert nichts an der Gültigkeit der restlichen Vertragsklauseln.


Artikel 2: Vertragsabschluss

Der Vertrag ist rechtsgültig abgeschlossen bei Unterschrift der Auftragsbestätigung und/oder auf jeden Fall bei Beginn der Arbeiten nach Übermittlung des unwidersprochen gebliebenen Kostenvoranschlags.

 

Artikel 3: Preisangebote

3-1 Unsere Preisangebote gelten im Prinzip für eine Dauer von 5 Tage.

3-2 Die Preise sind auf jeden Fall revidierbar bei Erhöhung der Rohstoffpreise um mehr als 5%.

3-3 Nach Ablauf der Gültigkeit, ohne eine Reaktions Ihrer Seits, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € berechnet.

 

Artikel 4: Verpflichtungen des Unternehmers

4.-1 Lieferfristen / Leistungsfristen

Die Fristen sind prinzipiell in Arbeitstagen definiert. Unter Arbeitstage versteht man die normalen Arbeitstage, außer die Samstage, Sonntage, gesetzlichen Feiertage, den Jahresurlaub im Bausektor, sowie alle Ausfalltage, die insbesondere schlechtwetterbedingt im Bausektor vorgesehen sind unter Verweis auf die Angaben des „Institut Royal de Météorologie“ (Tage während derer die Arbeitsausübung während mindestens 4 Stunden unmöglich ist).

Die Liefer- und Leistungsfristen sind zudem so oder so in Fällen der höheren Gewalt ausgesetzt. Hierunter fallen insbesondere Ausfälle, die unfallbedingt sind, insbesondere im Falle von schwerwiegenden Unfällen, Naturkatastrophen, Streiks, Terroranschlägen, etc… Auch längere außergewöhnliche Schlechtwetterperioden müssen als Fälle höherer Gewalt angesehen werden.

Die Aussetzung der Liefer- und Leistungsfristen wegen höherer Gewalt zählen auch für den Fall, dass der Auftraggeber die Liefer- und Leistungsfristen in Kalendertagen hat festlegen wollen. Ebenfalls nehmen wir uns das Recht eine  Verschiebung des Auftrages sei es Beendigung/ beginn der Baustelle bis zu einem Jahr nach Datum der Unterschrift.

Da es sich um ein kleines Unternehmen handelt und wir ebenfalls Mitglied der Hilfeleistungszone der DG sind, kann es zu kurzfristigen Absagen der Termine kommen, bei Einsätzen, sowie mit zu einer verspäteten Beendigung der Baustelle.


Artikel 5: Haftungsausschlüsse

Der Unternehmer haftet nicht für offensichtliche Mängel, die außerhalb der weiter unten angeführten Frist seitens des Kunden angegeben würden, oder für Mängel, welche nicht rechtzeitig im Sinne einer Schadensminderungspflicht seitens des Kunden angezeigt werden.

Ebenso haftet der Unternehmer nicht für Schäden im Erdbereich an Rohren (Gasleitungen, Wasserleitungen, Abflussrohren etc.. ) und Kabeln, dafür haftet der Kunde, bei nicht vorzeigen eins Verlegeplans. Sowie bei Vorfinden von Sondermüll. Die Kosten der Reparatur übernimmt der Kunde.

Bei Auslösen einer BMA, durch Baustaub oder sonstige Auslöser bleibt die Verantwortung beim Kunden, sowie die dabei ausgelösten Kosten. Dies gilt auch bei Strom, Wasser oder Gas austrettungen/Fehlern.


Artikel 6 : Verpflichtungen des Kunden

6-1.Zahlung der Rechnungen
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach Fertigstellung des Projektes.
Alle Rechnungen sind binnen 15 Tagen zahlbar.
Der Unternehmer behält sich das Recht vor unmittelbar nach Vertragsabschluss, eine Akontozahlung in Höhe von 60%  zu verlangen und den Rest spätestens bei Fertigstellung der verschiedenen Gewerke.

Bei nicht Einhaltung der Frist von 15 Tagen, kann das Unternehmen eine Zahlungserinnerung schicken mit einer Frist von 5 Tagen. 

6-2 Zur Verfügung zu stellen

Der Kunde muss dem Unternehmen, ständig Wasser, sowie Strom zur Verfügung stellen.

 

Artikel 7 : Zahlungsverzug

7-1 Zinsen
Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen bei Fälligkeit kann der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 10% jährlich fordern.
7-2 Strafklausel
Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen bei Fälligkeit, kann der Unternehmer nach Inverzugsetzung per Einschreiben im Falle der Nichtzahlung innerhalb von 5 Tagen ebenfalls eine pauschale Vergütung verlangen für seine Verwaltungs- und Eintreibungskosten entsprechend 10% des noch nicht gezahlten Rechnungsbetrages. Bis zum Ende der offenen stehenden Zahlung, gehört das verbaute Material dem Unternehmen und darf nicht benutzt werden.


Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Unternehmers bis zur Endzahlung des Projektes.

Artikel 9: Fehlerhafter Vertragsbruch – Vertragsbruchs Entschädigung

Im Falle der Nichtzahlung der Rechnung(en) bei Fälligkeit und in jedwedem anderen Fall der Säumigkeit des Kunden hat der Unternehmer das Recht den Vertragsbruch zu Lasten des Kunden mittels Einschreiben geltend zu machen.
Der Kunde, welcher den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet eine pauschale Vergütung entsprechend 35% des noch nicht vergüteten Vertragswertes an den Unternehmer. Diese Entschädigung ist nicht kumulierbar mit der Strafklausel gemäß Artikel 7.2.
Wenn der Unternehmer den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet er die gleiche Vergütung dem Kunden.

 

 

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Moutschen Mike

 

 

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